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Gefahrenpotentiale UV

UV LED Lampen werden nach der EN 62471:2008 (Photobiologische Sicherheit von Lampen und Lampensystemen) eingestuft. Dabei gibt es bei der Einstufung von sichtbarem und UV Licht Änderungen bezüglich der Wellenlängenbereiche gegenüber der DIN 5031, Teil 7 (s. Kapitel UV- und lichthärtende Klebstoffe Punkt 2). Während bei der DIN das UV Licht von 100 bis 380 nm definiert ist, bestimmt die EN 62471 diesen Bereich von 100 bis 400 nm. Dies hat damit zu tun, dass man insbesondere die biologische und dermatologische Wirkung des UV Lichts z.B. auf Augen und Haut streng beurteilt.

Die Cyberlite4 Lampe emittiert somit auch anteiliges UVA Licht (gemäß EN Norm), denn ihr ungefähres Spektrum reicht von 380 nm bis 440 nm. Somit sollte man sich also gegen das Licht entsprechend schützen.

Nach EN 62471 ist die Cyberlite4 der Risikogruppe 3 zuzuordnen, mit dem Hinweis:
„(Un)sichtbare LED Strahlung. Bestrahlung von Auge oder Haut auch durch Streustrahlung vermeiden! Bedienungsanleitung beachten!“ Zudem ist noch ein UV Symbol angebracht.
Kurzwelliges Licht wie UVB oder UVC wird nicht freigesetzt.

 

 

 

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